Die Enstehung der Menschenrechte

Die ersten Ansätze von Menschenrechten finden sich in der griechischen Antike. Sie sind in der alten Philosophenschule der Stoa zu finden. Diese ca. 300 vor Christus von Zenon und Kition, zwei wichtigen Philosophen, dieser Epoche, gegründete Schule, versteht sich als legitime Fortsetzung der Sokratik. Oberste Maxime der Ethik, die im Mittelpunkt der Stoa steht, ist die Forderung mit sich selbst und der Natur in Einklang zu leben. Daraus ergibt sich der Glaube an ein absolut gültiges Weltgesetz, das alle Menschen von Geburt an gleichsetzt und ihnen gewisse Naturrechte zuspricht, die auch heute wieder Eingang in unsere Menschenrechte gefunden haben.

Eine andere Weltanschauung, die den Menschen von Natur aus gewisse Sicherheiten zusprach, war das alttestamentarische Menschenbild. Mit den zehn Geboten stellte man eine Art simpel strukturierten Grundrechtskatalog für den Menschen auf. Viele dieser Grundrechte sind auch heute in unseren Menschenrechten enthalten. Ein Beispiel dafür ist »Du sollst nicht töten!«, was heute unserem Recht auf körperliche Unversehrtheit entspricht und, »Du sollst nicht stehlen!«, entspricht dem heutigen Recht auf persönliches Eigentum.

Durch das Menschenbild der Stoa und das des alten Testaments entwickelte sich im frühen Christentum die Wurzel unserer heutigen Menschenrechte. Es entstand die Theorie, dass jeder Mensch von Natur aus gleichermaßen geschaffen ist nach Gottes Ebenbild. Allerdings hatte das zu diesem Zeitpunkt noch nicht viel mit der politischen Realität zu tun und es musste noch viel Zeit vergehen, bis diese Grundsätze in der Neuzeit verwirklicht wurden.

Bei der politischen Umsetzung, in den einzelnen Nationalstaaten in der alten Welt, hatte vor allem England eine gewisse Vorreiterrolle inne. Bereits 1215 wurden dem König in der »Magna Charta Libertatum« gewisse Rechte abgetrotzt, die »Petition of Rights«, welche die Unantastbarkeit des Bürgers sicher stellte, und die »Habeas-corpus akte« 1679 bildeten schließlich den entscheidenden Durchbruch zur Verankerung der Idee der Menschenrechte im staatlichen Recht. In ihr wurde dem Bürger Schutz vor staatlicher Willkür gewährt: ein Verhafteter musste innerhalb von 20 Tagen einem Richter vorgeführt werden.
Diese Rechte galten auch für die englischen Kolonien, wie zum Beispiel in Amerika, wo man zum ersten Mal in der Geschichte, 1776, einen Menschenrechtskatalog entwarf. Dies geschah unter direkter Berufung auf den Engländer John Locke (1632-1704), der mit Sicherheit der bedeutendste Aufklärer seiner Zeit war und für den Leben, Freiheit und Eigentum eine unwandelbare Einheit bildeten, welche zu schützen, die Aufgabe des Staates war und ist. Der vorher erwähnte Menschenrechtskatalog, die so genannte »Virginia Bill of Rights« und die aus demselben Jahr stammende Unabhängigkeitserklärung zählen zu den wichtigsten Dokumenten in der Geschichte der Menschenrechte. Die »Virginia Bill of Rights« erhob die folgenden Rechte zu unveräußerlichen Menschenrechten, die seither den Kern der Menschenrechte bilden:

  • Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum
  • Versammlungs- und Pressefreiheit
  • Freizügigkeits- und Petitionsrecht
  • Wahlrecht

Von Frankreich aus nahm die verfassungsrechtliche Umsetzung der Idee der Menschenrechte in Kontinentaleuropa ihren stürmischen Ausgangspunkt. Die französische Revolution hatte enorme Wirkung. Am 26. August 1789 wurde die Erklärung der "Menschen- und Bürgerrechte" angenommen. In ihr kann man den pathetischen Versuch erkennen, die Menschenrechte als Grundrechte in den jeweiligen Nationalstaaten durchzusetzen, was zunächst in fast allen europäischen Staaten misslang.

Vor allem führten die Verbrechen des 2. Weltkrieges letztlich dazu, dass die Forderung nach allgemeiner Geltung der Menschenrechte, also nicht nur vom nationalstaatlichen Standpunkt aus, durchzusetzen war. Um so etwas Schreckliches in der Zukunft zu vermeiden, wurden zusätzlich noch die Vereinten Nationen für die Durchsetzung der Grundrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen, gegründet. Durch diesen Zusammenschluss wurden die Menschenrechte zu einer internationalen Angelegenheit. Dies wurde festgehalten in der "Charta der Vereinten Nationen" am 26 Juni 1945. Die Mitglieder verpflichteten sich darin, gemeinsam mit der Organisation zusammen zu arbeiten. Am 10. Dezember 1948 nahm die Organisation die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« an.

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